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PPWR ab 12. August 2026: Neue Verpackungspflichten strukturiert mit Odoo vorbereiten

Neue Verpackungspflichten – und wie Odoo bei der Umsetzung unterstützt
25. Juli 2026 durch
PPWR ab 12. August 2026: Neue Verpackungspflichten strukturiert mit Odoo vorbereiten

PPWR · Verpackungsverordnung · Odoo

PPWR ab 12. August 2026: Neue Verpackungspflichten strukturiert mit Odoo vorbereiten

Die europäische Verpackungsverordnung verändert, wie Unternehmen Verpackungsdaten, Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung, Nachweise und Konformität dokumentieren müssen. IT-Service AHD entwickelt dafür eine Odoo-Erweiterung, die Verpackungsdaten direkt mit Produkten, Lieferanten, Lagerbewegungen, Verkäufen und Dokumenten verbindet.

Kurzüberblick

  • PPWR gilt grundsätzlich ab 12. August 2026
  • weitere Pflichten folgen u. a. 2028, 2030 und 2035
  • Verpackungsdaten werden zum Compliance-Faktor
  • Odoo kann Daten, Nachweise und Prozesse zentral bündeln
Wichtig: Die PPWR ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Ihre Vorschriften gelten jedoch grundsätzlich erst ab dem 12. August 2026. Einzelne Verpflichtungen greifen später, insbesondere ab 2028, 2030 oder 2035.

Die PPWR gilt ab August 2026

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, ist als Verordnung (EU) 2025/40 unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar. Anders als eine EU-Richtlinie muss sie nicht zunächst vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt schrittweise die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie und schafft weitgehend harmonisierte Anforderungen für Verpackungen im europäischen Binnenmarkt.

Warum wurde die PPWR eingeführt?

Der europäische Verpackungsverbrauch ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben von Eurostat entstanden in der EU im Jahr 2022 rund 83,4 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle. Das entspricht durchschnittlich 186,5 Kilogramm je Einwohner. Zwischen 2011 und 2022 nahm die gesamte Menge der erzeugten Verpackungsabfälle um rund 20,6 Prozent zu.

Die PPWR verfolgt deshalb mehrere miteinander verbundene Ziele:

Verpackungen vermeiden oder auf das funktional erforderliche Maß reduzieren.
Recyclingfähigkeit verbessern und Rezyklate stärker einsetzen.
Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme ausbauen.
Kennzeichnungen EU-weit vereinheitlichen und verständlicher machen.

Langfristig sollen alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Verpackungen wirtschaftlich recyclingfähig werden. Gleichzeitig soll der Einsatz von Primärrohstoffen sinken und der Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft beschleunigt werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Der Anwendungsbereich der PPWR ist weit gefasst. Die Verordnung erfasst grundsätzlich alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig davon, aus welchem Material sie bestehen oder in welchem Wirtschaftszweig sie verwendet werden.

  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Verpackungen für den elektronischen Handel
  • Serviceverpackungen
  • Primärproduktionsverpackungen
  • Einweg- und Mehrwegverpackungen

Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, unter eigenem Namen entwickeln lassen, importieren, befüllen, vertreiben oder unmittelbar an Endnutzer in anderen Mitgliedstaaten verkaufen. Gerade bei Eigenmarken, Auftragsproduktionen, Importen und grenzüberschreitendem Onlinehandel muss genau geprüft werden, welches Unternehmen welche Rolle einnimmt.

Was ändert sich ab dem 12. August 2026?

Artikel 6 der PPWR bestimmt grundsätzlich, dass Verpackungen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, recyclingfähig sein müssen. Die detaillierten Design-for-Recycling-Anforderungen werden durch delegierte Rechtsakte konkretisiert und gelten grundsätzlich ab 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der maßgeblichen delegierten Rechtsakte.

Hersteller tragen die rechtliche Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Unternehmen benötigen eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Produkt, Verpackungsversion, Lieferant, Materialdaten, Prüfnachweisen und Konformitätsdokumenten.

Ab dem 12. August 2026 gelten besondere Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Betroffene Unternehmen sollten rechtzeitig Lieferantenerklärungen, Materialinformationen und geeignete Prüfberichte anfordern.

Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich so gestaltet werden, dass Gewicht und Volumen auf das notwendige Maß reduziert werden. Für Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent vorgesehen.

Die PPWR führt harmonisierte Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Abfallsortierung ein. Die Verpflichtung gilt grundsätzlich ab 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte.

Was gilt in Deutschland?

Deutschland passt sein nationales Verpackungsrecht an die PPWR an. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt die unmittelbar geltende PPWR insbesondere bei Zuständigkeiten, Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme, Pfand, Datenmeldungen und Vollzug.

Besonders relevant ist die Neuordnung der erweiterten Herstellerverantwortung bei Eigenmarken und Importen. Handelsunternehmen können künftig selbst für die Systembeteiligung von Eigenmarken sowie von importierten Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler verantwortlich sein.

Warum die PPWR zu einem Datenprojekt wird

Die PPWR ist nicht nur ein Thema für Verpackungsentwickler oder Umweltbeauftragte. Sie betrifft unmittelbar die Qualität der Unternehmensdaten. Für jede relevante Verpackung müssen künftig unter anderem folgende Informationen verfügbar sein:

Wer diese Informationen weiterhin ausschließlich in getrennten Excel-Dateien verwaltet, riskiert widersprüchliche Datenstände, fehlende Nachweise und fehlerhafte Mengenmeldungen.

Wie Odoo die Umsetzung unterstützen kann

Zentrale Verpackungsstammdaten

Verpackungen werden mit Bestandteilen, Materialien, Gewichten, Verpackungsebenen und Lieferanten erfasst. Versionen lassen sich zeitlich abgrenzen und Produkten zuordnen.

Automatisierte Mengenermittlung

Auf Basis von Verkäufen, Lagerbewegungen und Lieferungen können die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen berechnet werden.

Dokumenten- und Nachweisverwaltung

Lieferantenerklärungen, Materialdatenblätter, Laborberichte, Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen werden mit der jeweiligen Verpackung verknüpft.

Compliance-Workflows

Fehlende Pflichtangaben oder abgelaufene Nachweise können automatisch angezeigt werden. Je nach Konfiguration können Freigaben oder Auslieferungen blockiert werden.

Berichtswesen

Daten können für interne Prüfungen, Systembetreiber, Registermeldungen, Nachhaltigkeitsauswertungen oder Vollständigkeitserklärungen aufbereitet werden.

Kennzeichnung und digitale Informationen

Sobald die endgültigen Kennzeichnungsvorgaben feststehen, können Materialkennzeichnungen, Piktogramme oder QR-Code-Informationen aus zentralen Stammdaten erzeugt werden.

Odoo-Erweiterung zur PPWR befindet sich in Entwicklung

IT-Service AHD arbeitet aktuell an einer Erweiterung für Odoo, mit der die Daten-, Dokumentations- und Prozessanforderungen der PPWR strukturiert abgebildet werden sollen.

Das Ziel ist, Verpackungsinformationen nicht als isolierte Zusatzdaten zu behandeln, sondern sie direkt mit Produkten, Lieferanten, Stücklisten, Lagerbewegungen, Verkäufen und Dokumenten zu verknüpfen. Dadurch sollen Unternehmen Verpackungsmengen nachvollziehbar ermitteln, Nachweise zentral verwalten und regulatorische Fristen besser überwachen können.

Die Erweiterung soll anpassbar bleiben, weil einzelne technische Kriterien, Berechnungsmethoden, Piktogramme und Datenformate noch durch delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und europäische Normen konkretisiert werden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Unternehmensrolle prüfen.
  2. Verpackungen einschließlich Komponenten inventarisieren.
  3. Lieferantendaten, Materialzusammensetzung, Gewichte, Rezyklatanteile und PFAS-Nachweise anfordern.
  4. Eigenmarken, Importe, Systembeteiligung, LUCID-Registrierung, Marken und Mengenprognosen kontrollieren.
  5. Verpackungsinformationen mit Produkt-, Einkaufs-, Lager- und Verkaufsdaten verbinden.
  6. Kennzeichnungs-, Minimierungs-, Rezyklat- und Recyclinganforderungen langfristig vorbereiten.

Fazit

Die PPWR ist weit mehr als eine neue Recyclingvorschrift. Sie verändert die Anforderungen an Produktentwicklung, Einkauf, Lieferantenmanagement, Verpackungsdaten, Dokumentation und Berichterstattung.

Ein integriertes ERP-System wie Odoo kann dabei zur zentralen Daten- und Prozessplattform werden. Die derzeit entwickelte Erweiterung von IT-Service AHD soll Unternehmen dabei unterstützen, PPWR-relevante Informationen strukturiert zu erfassen, operative Mengen automatisiert auszuwerten und notwendige Nachweise nachvollziehbar zu verwalten.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete Betroffenheit und die anzuwendenden Verpflichtungen sollten anhand der jeweiligen Produkte, Verpackungen, Lieferketten und Vertriebsländer geprüft werden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
  2. Europäische Kommission: Packaging Waste – Überblick, Ziele und zeitlicher Anwendungsbereich der PPWR.
  3. Europäische Kommission: Leitlinien zur Auslegung ausgewählter PPWR-Vorschriften, Stand März 2026.
  4. Eurostat: Packaging Waste Statistics – Verpackungsabfallmengen und Materialanteile in der Europäischen Union.
  5. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 207: Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40.
  6. Zentrale Stelle Verpackungsregister: PPWR, Eigenmarken, Importe und Systembeteiligung ab dem 12. August 2026.

Hinweis zur Nutzung: Vor Veröffentlichung sollte die jeweils aktuelle Rechtslage einschließlich delegierter Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und nationaler Vollzugsvorschriften nochmals geprüft werden.

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